Ist ein Baugenehmigung für Fertiggaragen notwendig?

Wenn Sie sich eine Fertiggargage errichten lassen wollen, dann werden Sie schnell die Frage stellen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Generell wurden die Regelungen hinsichtlich der Baugenehmigungen gelockert. Doch einfach so drauflosbauen, das sollten Sie aber auch nicht machen. Die Vorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland. Von daher ist es sinnvoll, im Vorfeld bei der zuständigen Behörde anzufragen, wie es in Ihrer Region aussieht. Optimal ist es natürlich, wenn Sie einfach nur eine einfache Bauanzeige anmelden müssen. So ersparen Sie sich viele Formalitäten. Doch es kann natürlich auch passieren, dass bei Ihnen die Abgabe eines kompletten Bauantrags notwendig ist.

Fertiggarage Baugenehmigung

Regionale Unterschiede in Sachen Baugenehmigung

Das ganze System ist schon etwas kompliziert und es hängt oft auch davon ab, welche Bauform angedacht ist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld und folgen dann exakt den Bestimmungen. Doch in welchen Bundesländern kann in der Regel ohne Baugenehmigung angefangen werden und in welchen Ländern ist die Genehmigung Pflicht?

Ohne Baugenehmigung Mit Baugenehmigung
Thüringen Bayern
Sachsen Bremen
Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Hamburg
Saarland

Selbstverständlich müssen auch in den Bundesländern, in denen keine Baugenehmigung notwendig ist, die zu erbauenden Garagen den baurechtlichen Rahmenbestimmungen entsprechen. Natürlich kommt bei denjenigen Leuten Ärger auf, die sich mit dem aufwendigen Akt der Baugenehmigung umherärgern müssen. In den nicht aufgeführten Bundesländern gestaltet sich das Bauen ohne Baugenehmigung relativ kompliziert. Das geltende Recht richtet sich in den Ländern nach der Rauminhalt der geplanten Garage oder der Grundfläche. Von daher heißt es, dass Sie sich vorher genau informieren sollten, um im Endeffekt keine bösen Überraschungen zu erleben. Schlimmstenfalls kann ein Abriss der Baubehörde angeordnet werden.

Bundesländer mit Vorgaben hinsichtlich der Genehmigungsfreiheit

Wie eben schon erwähnt, gibt es neben den Bundesländern ohne und mit Baugenehmigung auch noch Regionen, die bestimmte Vorgaben für ein genehmigungsfreies Bauen festgelegt haben. Aber wie genau sehen diese Festlegungen aus? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um ohne Baugenehmigung eine Fertiggarage bauen zu dürfen?

Bundesland Vorgaben für genehmigungsfreie Bauten
Baden-Württemberg bis 40cbm umbauter Raum öffentlich rechtliche Bestimmungen müssen eingehalten werden
Berlin Garage mit einer Grundfläche von 30m²
Brandenburg Garagen bis zu einer Grundfläche von 50m²
Hessen bis 40cbm umbauter Raum
Rheinland-Pfalz Garagen bis zu einer Grundfläche von 50m²
Schleswig-Holstein Bauvorhaben gemäß §§ 30 – 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig, dann genehmigungs- und anzeigefrei
Mecklenburg-Vorpommern Bestimmungen der Landesbauordnung und Bebauungsplans einhalten, dann baugenehmigungsfrei

Notwendige Schritte für den Bauantrag

Wohnen Sie in der Region, in der eine Baugenehmigung Pflicht ist, dann müssen Sie leider in den sauren Apfel beißen und einige Formalitäten erledigen. Für den Bauantrag sind doch einige Dinge notwendig. Hierzu zählen unter anderem:

  • Vorentwurfsplanung
  • Kostenschätzung
  • Grundlagenermittlung
  • Entwurfsplanung
  • Bauvorlagen einreichen

Das Gute an den Fertiggaragen ist, dass Sie sich die Architektenkosten einsparen können. Die nötigen Unterlagen für den Bauantrage werden normalerweise von dem Hersteller der Fertiggarage mitgeliefert. Von daher brauchen Sie sich diesbezüglich schon einmal keine Gedanken mehr machen.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nutzen

In Bayern ist es unerheblich, ob Sie eine gemauerte Garage errichten wollen oder eine Fertiggarage angedacht haben. Auch ist es irrelevant, ob es ein Anbau werden soll oder die Garage freistehend ist. An die Baubehörde ist eine Baugenehmigung zu beantragen. Es gibt auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Bei diesem Verfahren werden von der zuständigen Stelle nur die besonders wichtigen Genehmigungsvoraussetzungen kontrolliert. Ein vereinfachtes Verfahren kann für alle möglichen Gebäude beantragt werden, auch für Fertiggaragen aus Holz, Stahl oder Beton. Sonderbauten sind vom vereinfachten Verfahren aber ausgeschlossen.

Abstandsflächen einhalten

Egal, ob mit oder ohne Baugenehmigung, Sie sollten stets darauf achten, dass die Abstandsflächen eingehalten werden. Es gibt doch einige Regelungen zur Grenzbebauung, die nicht in Vergessenheit geraten sollten. Wenn Sie alle Vorgaben und Regeln einhalten, dann gehen Sie bereits im Vorfeld jeder Menge Ärger mit dem Grundstücksnachbarn aus dem Weg. Vorzugsweise bietet es sich auch an, die Nachbarschaft über Ihr Bauvorhaben zu informieren und mit den Beteiligten das ganze Thema durchzusprechen. So wird keiner vor den Kopf gestoßen und Streitereien sollten dann auch im Normalfall nicht anfallen.

Grenzbebauung in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg zählt zu den Bundesländern, bei denen bestimmte Vorgaben für ein genehmigungsfreies Bauen erfüllt werden müssen. Unter 40m² umbauter Raum ist es baugenehmigungsfrei. Außerdem werden Anforderungen an die Abmessungen der Garagen gestellt. Die Garage muss 2,50m breit sein und mindestens 5m tief. Zwischen der Garage und öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Zufahrt von 3m gegeben sein. Hinsichtlich der Grenzbebauung gibt es ebenfalls Vorschriften. Diese sehen wie folgt aus:

  • Grenzbebauung aller Bauten 9m
  • An beiden Grenzen insgesamt 15m möglich
  • Die mittlere Gebäudehöhe darf 3m nicht übersteigen
  • Bei Garagen, die 50m² nicht übersteigen, sind keine Abstandsflächen einzuhalten

Baugenehmigung ja oder nein – sehr komplexe Sache

Wie Sie sehen, ist das Thema Baugenehmigung einer Fertiggarage doch eine recht komplexe Angelegenheit. Wenn Sie sich eine Garage errichten wollen, sollten Sie sich also rechtzeitig informieren. Benötigen Sie letztendlich eine Baugenehmigung, dann müssen Sie auch mit einigen Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Von daher sollte der Bauantrag rechtzeitig gestellt werden, damit Sie auch wirklich zum Lieferzeitpunkt der Garage die Baugenehmigung vorliegen haben. Ansonsten ist es sogar möglich, dass der Bau gestoppt wird oder ein Abriss angeordnet wird. Falls Sie einen Bauantrag gestellt haben und dann doch aus irgendeinem Grund mit dem Aufstellen der Fertiggarage nicht beginnen können, dann sollten Sie aber auch wissen, dass innerhalb von drei Jahren nach Baugenehmigungserteilung mit dem Bau begonnen werden muss. Geschieht das nicht, dann erlischt die Baugenehmigung. Auch wenn die Bauausführung nach dem Zeitraum um ein Jahr unterbrochen wird, erlischt die Genehmigung. Falls es absehbar ist, dass Sie in diesem Zeitraum doch nicht dazu kommen, die Garage zu errichten, dann können Sie einen schriftlichen Antrag bei der Baubehörde stellen. Durch den Antrag kann die Baugenehmigung um drei Jahre verlängert werden. So brauchen Sie nicht noch einmal das aufwendige Baugenehmigungsverfahren durchlaufen, wenn Sie erst später mit dem Bauen beginnen können.

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Häufige Fragen zu Fertiggaragen

Eine Fertiggarage kann aus Beton, Stahl, Holz oder Blech bestehen. Welches Material infrage kommt, hängt von den individuellen Anforderungen und dem persönlichen Budget ab. Die günstigste Variante ist die Blechgarage. Sie hat eine Lebensdauer von maximal 20 Jahren, kann nicht isoliert werden und ist relativ wetteranfällig. Preislich im Mittelfeld liegen Stahl- und Holzgaragen. Sie überzeugen mit einer sehr soliden Qualität. Die etwas teurere Betongarage bietet bei geringem Montageaufwand eine höchstmögliche Stabilität und Tragfähigkeit.
Das klassische Schwingtor ist besonders weit verbreitet und kann sowohl manuell als auch elektrisch betrieben werden. Rolltore eignen sich für den Wenigbetrieb, da sie relativ schnell verschleißen und der Betrieb mit einem gewissen Lärmpegel einhergeht. Sektionaltore sind – wie der Name schon sagt – in verschiedene Sektionen unterteilt. Diese Bauart gewährleistet einen geräuscharmen Betrieb und ein nutzerfreundliches Handling. Schnelllauftore sind für den privaten Gebrauch eher unüblich, sie werden hauptsächlich von Feuerwehren und Unternehmen mit Kühllagern verwendet. Flügeltore punkten mit einer eleganten Optik, sind aber nur für gerade Auffahrten geeignet. Das Kipptor unterscheidet sich vom Schwingtor nur wenig, bietet aber ebenso viele Vorteile.
Ein Flügeltor können Sie mit einem stabilen Vorhängeschloss sichern, das Sie ganz einfach von außen anbringen. Hier haben Sie die Wahl zwischen Bügel-, Zahlen- und den hochmodernen Diskusschlössern. Bei einem Schwing-, Roll- oder Kipptor ist der Schließzylinder oft schon integriert. Sollte dies nicht der Fall sein, kann er aber auch nachträglich eingebaut werden. Er bietet Ihnen ein Maximum an Sicherheit.
Feuchtigkeit bahnt sich ihren Weg durch kleinste Ritzen, deswegen ist es gar nicht so selten, dass Wasser in eine Garage eindringt. Oft liegt dies einfach an der Wetterseite oder einem etwas zu groß geratenen Fundament. Es empfiehlt sich, die Fuge zwischen Korpus und Fundament mit einer dauerelastischen Dichtungsmasse abzudichten. Auch das Abdichten mit Bitumenanstrich ist möglich. Zusätzlich können Sie Bodenleisten und Tropfbleche anbringen. Bei einer Stahlfertiggarage bewährt sich das Abdichten der Innenfuge. Um das Eindringen von Feuchtigkeit von vornherein zu vermeiden, achten Sie bei der Planung auf Lage und Wetterseite und bauen Sie das Fundament nicht zu groß.
Prinzipiell kann eine Fertiggarage auch an ein bestehendes Gebäude angebaut werden, wobei hier aber auch immer die baulichen Gegebenheiten zu beachten sind. Ist der Platz für einen optimalen Anschluss der Garagenwand an die Gebäudewand vorhanden? Mit einer individuellen Außengestaltung lässt sich die Fertiggarage so perfekt an das Erscheinungsbild des Hauses anpassen, dass ein vollkommen harmonischer Gesamteindruck entsteht. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Sie gelangen quasi direkt von der Garage ins Haus und müssen mit Ihren Einkäufen nicht durch den Regen laufen.
Als Alternative oder zusätzlich zu Balkon oder Garten wünschen sich viele Hausbesitzer eine Terrasse auf dem Dach der Fertiggarage. Das ist grundsätzlich möglich und eine praktische Möglichkeit, den vorhandenen Platz optimal auszunutzen. Ganz wichtig ist allerdings, dass die geplante Aufstiegsmöglichkeit allen gültigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Mit Kübelpflanzen und Sichtschutzelementen sorgen Sie dafür, dass Sie auf Ihrer neuen Terrasse nicht wie auf dem „Präsentierteller“ sitzen.
Wer zwei Stellplätze benötigt, trifft mit einer Doppelgarage die günstigste Wahl. Sie ist im Hinblick auf die Baukosten deutlich preiswerter als zwei Einzelgaragen. Natürlich kommt es auch immer auf den Einzelfall an: Ist auf dem Grundstück überhaupt genug Platz für eine große Doppelgarage vorhanden? Je nach Grundriss und Fläche kann manchmal nur der Bau von zwei Einzelgaragen an verschiedenen Stellen realisiert werden.
Wer eine Holz- oder Blechgarage in Selbstmontage aufstellen will, sollte dafür ein bis zwei Tage einplanen. Schneller geht es bei einer Fertiggarage aus Stahl: Nach einem halben Tag ist sie fix und fertig montiert. Wer seine neue Fertiggarage sofort nutzen will, entscheidet sich für eine Betongarage. Sie ist in etwa einer Stunde bereit für den „Einzug“ des Fahrzeugs. Beachten Sie bitte, dass Tieflader und Kranwagen bei der Anlieferung sehr viel Platz benötigen!
Eine günstige Blech-Fertiggarage hält etwa 15 bis 20 Jahre. Ausführungen aus Beton haben mit maximal 25 Jahren eine etwas längere Lebensdauer. Noch einmal fünf Jahre länger hält eine Stahl-Fertiggarage maximal durch. Diese ohnehin schon guten Werte werden von der Holz-Fertiggarage noch deutlich getoppt. Bei guter Pflege kann sie nämlich eine Lebensdauer von bis zu 50 Jahren erreichen.
Eine Fertiggarage ist mehr als nur ein Unterstellplatz für das Kraftfahrzeug, denn sie eignet sich auch zum sicheren Verstauen von Reifen, Gartenmöbeln oder Fahrrädern. Für Fahrräder gibt es beispielsweise praktische Wandsysteme, Werkzeug findet in Regalen, die im hinteren Bereich der Garage aufgestellt werden, Platz. Wer seine Garage zusätzlich als Werkstatt nutzen möchte, sollte bei der Garagenplanung auf eine ausreichende Größe achten, damit beispielsweise eine Werkbank aufgestellt werden kann. Achtung: Eine alleinige Nutzung der Garage als Lager-, Hobbyraum oder Werkstatt ist laut Garagenverordnung untersagt! Hier gilt die Faustregel: Die Garage gilt dann als zweckentfremdet, wenn kein Auto mehr hineinpasst!
Die hängt von Ihrer Versicherungspolice beziehungsweise Ihrem gewählten Tarif ab. Zwischen den Versicherungsgesellschaften gibt es nämlich erhebliche Unterschiede. Grundsätzlich gilt aber: Die Gegenstände, die Sie in der Garage aufbewahren, sind in der Hausratversicherung nicht AUTOMATISCH versichert. Prüfen Sie also gegebenenfalls Ihre Versicherungsunterlagen oder kontaktieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft. Für Schäden AN der Fertiggarage kommt die Hausratversicherung nicht auf. Diese können über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.
Grundsätzlich sollte das Eindringen von Feuchtigkeit in die Garage vermieden werden, was durch Abdichten in der Regel erreicht wird. Außerdem sollte auf eine gute Luftzirkulation geachtet werden, denn Schimmel deutet immer auf eine zu hohe Luftfeuchtigkeit hin. Ist die Garage aber bereits von Schimmel befallen, verwenden Sie einen hochwertigen Schimmelentferner. Wichtig: Achten Sie beim Entfernen darauf, den Schimmel nicht einzuatmen! Behandeln Sie die Wände anschließend gegebenenfalls mit einer Anti-Schimmel-Farbe. Tipp: Meist befindet sich der Schimmel an Decke und Wänden. Macht er sich eher in Bodennähe bemerkbar, könnte aufsteigende Bodenfeuchte oder Hangwasser die Ursache sein.