Braucht man eine Baugenehmigung für ein Carport?

Carports
In der Regel ist es so, dass für jede bauliche Veränderung oder den Neubau eine Baugenehmigung notwendig ist. Genauso sieht es auch bei Carports aus. Was Sie beachten müssen, erkläre ich Ihnen in diesem Ratgeber-Artike.

Wieso eine Baugenehmigung für den Carport?

Ein Carport ist eine feststehende Bauart und schon alleine aus der Tatsache heraus genehmigungspflichtig. Doch in einigen Bundesländern ist es so, dass die Carport Baugenehmigung nicht mehr zwingend Pflicht ist. Es ist Sache von Gemeinden und Städten, welche baulichen Veränderungen genehmigt werden müssen. Von daher sollten Sie zwingend vor dem Carportkauf in Erfahrung bringen, wie es in Ihrer Region aussieht.

Jetzt direkt den Konfigurator nutzen

Legen Sie jetzt direkt los und bauen Sie ihre Wunschgarage auf. Sie erhalten kostenlose, unverbindliche Angebote.

Ausnahmen: Ein kleiner Carport

Vorzugsweise bietet es sich an, eine Skizze anzufertigen und mit dieser Skizze beim zuständigen Bauamt vorzusprechen. So können die Fachleute drüber schauen und entscheiden, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Oft ist die Größe des Carports und die entsprechende Bodenfläche entscheidend. Soll es einfach nur ein kleiner Carport für ein Auto werden, in dem nur ein Fahrzeug Platz findet, dann fallen diese meist schon gar nicht mehr unter die genehmigungspflichtigen Bauwerke. Wenn das Bauamt die Skizze so abgenickt hat, dann steht dem Carportbau im Prinzip nichts mehr im Wege und die ersten Vorbereitungen können getroffen werden. Manchmal ist es auch so, dass eine Unterstellmöglichkeit errichtet werden darf, wenn der Carport nur mit einem Flachdach versehen ist, anstatt mit einem Spitzdach.

Kritische Sache ohne Baugenehmigung

Einige Leute denken, dass sie einfach eine Stellfläche mit Dach auf dem Grundstück errichten dürfen, ohne zu fragen. Doch so einfach ist das nicht. Besonders kritisch kann es beispielsweise dann werden:

  • Wenn Nachbarn sich beschweren
  • Das Bauamt auf den Neubau aufmerksam wird
  • Leute eine Anzeige beim Amt machen

Kommt im Endeffekt heraus, dass keine Baugenehmigung vorliegt, dann kann es unter Umständen dazu kommen, dass der zuvor errichtete Carport wieder abgebaut werden muss. Alle Mühen sind dahin, Sie haben jede Menge Ärger und im Endeffekt immer noch keine Überdachung für Ihr Auto.

Unterschied Baugenehmigung oder Bauanzeige für Carports

In einigen Regionen reicht es aus, lediglich eine Bauanzeige beim Bauamt anzuzeigen. Was ist nun eigentlich der Unterschied zwischen der Baugenehmigung und der Bauanzeige?

Baugenehmigung Bauanzeige
Ausführlicher Bauantrag notwendig Kein kompletter Bauantrag notwendig
Genehmigung muss abgewartet werden, bevor der Bau losgehen kann Architekt muss bestätigen, dass der Carport den Vorgaben des gültigen Bebauungsplans entspricht
Bewilligung kann unter Umständen länger dauern Bauamt muss innerhalb von vier Wochen Einwendungen anzeigen – ansonsten ist es genehmigt
Mit höheren Kosten verbunden Baurechtliche Prüfung durch Behörde entfällt

 

Es ist also wesentlich einfacher und praktischer, wenn Sie einfach nur eine Bauanzeige starten müssen. Auch die Bearbeitungszeiten sind im Normalfall wesentlich kürzer.

Was benötigen Sie für einen Carport Bauantrag

Wenn Sie einen Bauantrag stellen müssen, dann müssen Sie natürlich einige Dinge einreichen. Aber welche Unterlagen sind nun eigentlich relevant und wichtig? Die Behörden verlangen in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • Auszug aus der Flurkarte vom Katasteramt
  • Unterschrift vom Verfasser des Entwurfs
  • Ausgefüllte Antragsformulare
  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung
  • Lageplan mit Grenzen und Bebauungen
  • Weitere technische Unterlagen

Der Bauantrag kann natürlich von Ihnen als Bauherr selber erstellt und eingereicht werden. Es sind keine Fachfirmen notwendig. Es müssen eben nur alle Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen des umbauten Raums vorhanden sein. Auch eine Statik ist vorzugsweise mit einzureichen. Diese kann ein Statiker erstellen. Sie haben sich für einen Carportbausatz entschieden? Dann fragen Sie bei dem Hersteller nach der Statik. In der Regel gibt es für den Carportbausatz eine berechnete Statik.

Informationen zum grenznahen Bau eines Carports

Oft ist es so, dass Carports und Stellflächen ganz einfach an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Doch das kann immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn kommen. Damit Streitigkeiten mit den Nachbarn vermieden werden, sollten Sie sich unbedingt an bestimmte Regeln und Vorgaben halten. Unter anderem zählen hierzu:

  • Einhaltung von Mindestabständen
  • Abstandsflächen sind in den Länderbauordnungen zu erfahren
  • Vor dem Bau Informationen über die Vorschriften für ein Carport einholen
  • An die Vorschriften halten

Natürlich lassen sich auch dann nicht immer Streitigkeiten zwischen mit Nachbarschaft vermeiden. Doch wenn Sie sich an die Vorgaben und Regeln halten, dann sind die Chancen für Sie schon wesentlich besser. Im Streitfall haben Sie normalerweise dann die Nase vorn. Wenn das Grundstück allerdings so gebaut ist, dass es nicht möglich ist, die Abstandsflächen einzuhalten, dann ist unbedingt im Vorfeld eine Vereinbarung mit dem Nachbarn zu treffen und schriftlich festzulegen, in der geregelt wird, dass es keine Beanstandungen zu dem Bauvorhaben gibt. Mit einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und den Nachbarn kann im Nachhinein im Prinzip auch nichts mehr schiefgehen.

Service von Carporthersteller nutzen

Viele Carporthersteller bieten Ihnen einen guten Service an. Da für den Bauantrag Skizzen und Statiken notwendig sind, fragen Sie bei Ihrem Carportlieferanten nach den notwendigen Unterlagen. In der Regel erhalten Sie diese dann auch kostenfrei, um diese Unterlagen beim Bauamt mit einzureichen. Das erspart Ihnen zusätzliche Kosten für Architekten, Bauzeichner und Statiker. Haben Sie alle Unterlagen zur Verfügung, dann heißt es: nichts wie los zum Bauamt und das entsprechende Bauvorhaben genehmigen lassen.

In einigen Regionen ist es so, dass der Neubau an bestimmte Vorgaben geknüpft ist. So kann es sein, dass beispielsweise vorgegeben wird, dass der Carport zwingend aus Holz bestehen muss. In anderen Regionen kann es auch sein, dass Aluminium Carports genehmigt werden. Das hängt von der Region an. Auch ist es möglich, dass Dachformen vorgegeben werden. Vielleicht passen einfache Flachdächer nicht ins Bild der Gegend. Dann kann es sein, dass Spitzdächer, Runddächer oder eine andere Dachform vom Bauamt vorgegeben werden.

Anbringen von Solaranlagen – auch genehmigungspflichtig

Aber wie sieht es nun eigentlich aus, wenn Sie eine Solaranlage auf das Dach des Carports bauen wollen? Generell ist es auch hier so, dass eine Solaranlage genehmigungspflichtig sein kann. Aber auch in diesem Bereich variiert es von Bundesland zu Bundesland. Haben Sie gleich von Anfang an vor, eine Solaranlage anzubringen, dann bietet es sich an, dieses gleich im Bauantrag oder Bauanzeige aufzuführen. Wenn Sie es sich im Nachhinein überlegen, eine Solaranlage aufs Dach des Carports zu bauen, dann sollten Sie sich vorher beim Bauamt informieren, ob Sie einen Bauantrag stellen müssen oder ob das in Ihrer Region nicht notwendig ist. Haben Sie das abgeklärt, dann können Sie entweder mit dem Anbringen der Solaranlage starten oder eben doch erst noch das Genehmigungsverfahren abwarten, bevor es losgehen kann.

PDF Formulare zum Download

Häufig gestellte Fragen

Darf eine Fertiggarage auch als Werkstatt oder Abstellraum genutzt werden?

Eine Fertiggarage ist mehr als nur ein Unterstellplatz für das Kraftfahrzeug, denn sie eignet sich auch zum sicheren Verstauen von Reifen, Gartenmöbeln oder Fahrrädern. Für Fahrräder gibt es beispielsweise praktische Wandsysteme, Werkzeug findet in Regalen, die im hinteren Bereich der Garage aufgestellt werden, Platz.

Wer seine Garage zusätzlich als Werkstatt nutzen möchte, sollte bei der Garagenplanung auf eine ausreichende Größe achten, damit beispielsweise eine Werkbank aufgestellt werden kann. Achtung: Eine alleinige Nutzung der Garage als Lager-, Hobbyraum oder Werkstatt ist laut Garagenverordnung untersagt! Hier gilt die Faustregel: Die Garage gilt dann als zweckentfremdet, wenn kein Auto mehr hineinpasst!

Kann eine Fertiggarage ans Wohnhaus angebaut werden?

Prinzipiell kann eine Fertiggarage auch an ein bestehendes Gebäude angebaut werden, wobei hier aber auch immer die baulichen Gegebenheiten zu beachten sind. Ist der Platz für einen optimalen Anschluss der Garagenwand an die Gebäudewand vorhanden? Mit einer individuellen Außengestaltung lässt sich die Fertiggarage so perfekt an das Erscheinungsbild des Hauses anpassen, dass ein vollkommen harmonischer Gesamteindruck entsteht. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Sie gelangen quasi direkt von der Garage ins Haus und müssen mit Ihren Einkäufen nicht durch den Regen laufen.

Welches Material ist das Beste für eine Fertiggarage?

Eine Fertiggarage kann aus Beton, Stahl, Holz oder Blech bestehen. Welches Material infrage kommt, hängt von den individuellen Anforderungen und dem persönlichen Budget ab. Die günstigste Variante ist die Blechgarage. Sie hat eine Lebensdauer von maximal 20 Jahren, kann nicht isoliert werden und ist relativ wetteranfällig. Preislich im Mittelfeld liegen Stahl- und Holzgaragen. Sie überzeugen mit einer sehr soliden Qualität. Die etwas teurere Betongarage bietet bei geringem Montageaufwand eine höchstmögliche Stabilität und Tragfähigkeit.

Dies könnte Sie auch interessieren