Regionale Unterschiede in Sachen Baugenehmigung für Fertiggarage
Das ganze System rund um das Thema Baugenehmigung für eine Garage, ist schon etwas kompliziert und es hängt oft auch davon ab, welche Bauform angedacht ist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld und folgen dann exakt den Bestimmungen. Doch in welchen Bundesländern kann in der Regel ohne Baugenehmigung angefangen werden und in welchen Ländern ist die Genehmigung Pflicht?
Bundesland-Übersicht Baugenehmigung
Ohne Baugenehmigung | Mit Baugenehmigung |
---|---|
Hamburg | Bayern |
Niedersachsen | Bremen |
Saarland | Nordrhein-Westfalen |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Thüringen |
Selbstverständlich müssen auch in den Bundesländern, in denen keine Baugenehmigung notwendig ist, die zu erbauenden Garagen den baurechtlichen Rahmenbestimmungen entsprechen. Natürlich kommt bei denjenigen Leuten Ärger auf, die sich mit dem aufwendigen Akt der Baugenehmigung umherärgern müssen. In den nicht aufgeführten Bundesländern gestaltet sich das Bauen ohne Baugenehmigung relativ kompliziert. Das geltende Recht richtet sich in den Ländern nach der Rauminhalt der geplanten Garage oder der Grundfläche. Von daher heißt es, dass Sie sich vorher genau informieren sollten, um im Endeffekt keine bösen Überraschungen zu erleben. Schlimmstenfalls kann ein Bau ohne Baugenehmigung für die Garage dazu führen. dass ein Abriss der Baubehörde angeordnet werden kann.
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Bundesländer mit Vorgaben hinsichtlich der Genehmigungsfreiheit
Wie eben schon erwähnt, gibt es neben den Bundesländern ohne und mit Baugenehmigung auch noch Regionen, die bestimmte Vorgaben für ein genehmigungsfreies Bauen festgelegt haben. Aber wie genau sehen diese Festlegungen aus? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um ohne Baugenehmigung eine Fertiggarage bauen zu dürfen?
Vorgaben der Bundesländer
Bundesland | Vorgaben für genehmigungsfreie Bauten |
---|---|
Baden-Württemberg | bis 40cbm umbauter Raum öffentlich rechtliche Bestimmungen müssen eingehalten werden |
Berlin | Garage mit einer Grundfläche von 30m² |
Brandenburg | Garagen bis zu einer Grundfläche von 50m² |
Hessen | bis 40cbm umbauter Raum |
Rheinland-Pfalz | Garagen bis zu einer Grundfläche von 50m² |
Schleswig-Holstein | Bauvorhaben gemäß §§ 30 – 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig, dann genehmigungs- und anzeigefrei |
Mecklenburg-Vorpommern | Bestimmungen der Landesbauordnung und Bebauungsplans einhalten, dann baugenehmigungsfrei |
Notwendige Schritte für den Bauantrag und die Baugenehmigung für eine Garage
Wohnen Sie in der Region, in der eine Baugenehmigung Pflicht ist, dann müssen Sie leider in den sauren Apfel beißen und einige Formalitäten erledigen. Für den Bauantrag sind doch einige Dinge notwendig. Hierzu zählen unter anderem:
- Vorentwurfsplanung
- Kostenschätzung
- Grundlagenermittlung
- Entwurfsplanung
- Bauvorlagen einreichen
Das Gute an den Fertiggaragen ist, dass Sie sich die Architektenkosten einsparen können. Die nötigen Unterlagen für den Bauantrage werden normalerweise von dem Hersteller der Fertiggarage mitgeliefert. Von daher brauchen Sie sich diesbezüglich schon einmal keine Gedanken mehr machen.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nutzen
In Bayern ist es unerheblich, ob Sie eine gemauerte Garage errichten wollen oder eine Fertiggarage angedacht haben. Auch ist es irrelevant, ob es ein Anbau werden soll oder die Garage freistehend ist. An die Baubehörde ist eine Baugenehmigung für die Fertiggarage zu beantragen. Es gibt auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Bei diesem Verfahren werden von der zuständigen Stelle nur die besonders wichtigen Genehmigungsvoraussetzungen kontrolliert. Ein vereinfachtes Verfahren kann für alle möglichen Gebäude beantragt werden, auch für Fertiggaragen aus Holz, Stahl oder Beton. Sonderbauten sind vom vereinfachten Verfahren aber ausgeschlossen.
Abstandsflächen einhalten
Egal, ob mit oder ohne Baugenehmigung, Sie sollten stets darauf achten, dass die Abstandsflächen eingehalten werden. Es gibt doch einige Regelungen zur Grenzbebauung, die nicht in Vergessenheit geraten sollten. Wenn Sie alle Vorgaben und Regeln einhalten, dann gehen Sie bereits im Vorfeld jeder Menge Ärger mit dem Grundstücksnachbarn aus dem Weg. Vorzugsweise bietet es sich auch an, die Nachbarschaft über Ihr Bauvorhaben zu informieren und mit den Beteiligten das ganze Thema durchzusprechen. So wird keiner vor den Kopf gestoßen und Streitereien sollten dann auch im Normalfall nicht anfallen.
Grenzbebauung in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg zählt zu den Bundesländern, bei denen bestimmte Vorgaben für ein genehmigungsfreies Bauen erfüllt werden müssen. Unter 40m² umbauter Raum ist es baugenehmigungsfrei. Außerdem werden Anforderungen an die Abmessungen der Garagen gestellt. Die Garage muss 2,50m breit sein und mindestens 5m tief. Zwischen der Garage und öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Zufahrt von 3m gegeben sein. Hinsichtlich der Grenzbebauung gibt es ebenfalls Vorschriften. Diese sehen wie folgt aus:
- Grenzbebauung aller Bauten 9m
- An beiden Grenzen insgesamt 15m möglich
- Die mittlere Gebäudehöhe darf 3m nicht übersteigen
- Bei Garagen, die 50m² nicht übersteigen, sind keine Abstandsflächen einzuhalten
Baugenehmigung für eine Garage ja oder nein – sehr komplexe Sache
Wie Sie sehen, ist das Thema Baugenehmigung einer Fertiggarage doch eine recht komplexe Angelegenheit. Wenn Sie sich eine Garage errichten wollen, sollten Sie sich also rechtzeitig informieren. Benötigen Sie letztendlich eine Baugenehmigung, dann müssen Sie auch mit einigen Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Von daher sollte der Bauantrag rechtzeitig gestellt werden, damit Sie auch wirklich zum Lieferzeitpunkt der Garage die Baugenehmigung vorliegen haben. Ansonsten ist es sogar möglich, dass der Bau gestoppt wird oder ein Abriss angeordnet wird.
Falls Sie einen Bauantrag gestellt haben und dann doch aus irgendeinem Grund mit dem Aufstellen der Fertiggarage nicht beginnen können, dann sollten Sie aber auch wissen, dass innerhalb von drei Jahren nach Baugenehmigungserteilung mit dem Bau begonnen werden muss. Geschieht das nicht, dann erlischt die Baugenehmigung für die Garage. Auch wenn die Bauausführung nach dem Zeitraum um ein Jahr unterbrochen wird, erlischt die Genehmigung.
Falls es absehbar ist, dass Sie in diesem Zeitraum doch nicht dazu kommen, die Garage zu errichten, dann können Sie einen schriftlichen Antrag bei der Baubehörde stellen. Durch den Antrag kann die Baugenehmigung um drei Jahre verlängert werden. So brauchen Sie nicht noch einmal das aufwendige Baugenehmigungsverfahren durchlaufen, wenn Sie erst später mit dem Bauen beginnen können.